Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Internet Trading & Services GmbH
Kreuzstraße 1, 6067 Absam
in der Fassung 1/11/2004
1. DEFINITIONEN
1.1. Die Internet Trading & Service GmbH stellt ein Internet-Informationsportal
(VIAGGI AUSTRIA-Portal) zur Bewerbung österreichischer
Tourismusbetriebe und in Österreich tätigen, dem
Tourismus nahe stehenden Betrieben wie Beherbergungs-, Gastronomiebetriebe,
Campingplätze, Museen, Kunst-, Mode- und Souvenirartikelanbieter
u.ä. (nachfolgend als VERTRAGSPARTNER bezeichnet). Die
Bewerbung dieser Betriebe erfolgt unter der Marke VIAGGI AUSTRIA
für den italienischen Markt in italienischer Sprache.
Die Internet Trading & Service GmbH wird nachfolgend als
VIAGGI AUSTRIA bezeichnet.
1.2. Das von VIAGGI AUSTRIA angebotene VIAGGI AUSTRIA-Portal
ist kein Buchungssystem.
1.3. ,Content’ umfasst die analog wie digital zur Verfügung
gestellten Daten, Texte, Fotos, Grafiken, Logos sowie Audio-
und Videosequenzen unabhängig vom jeweiligen Dateiformat.
Das Content wird vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt,
wobei der VERTRAGSPARTNER dafür Sorge zu tragen hat,
dass der von ihm zur Verfügung gestellte Content den
Erfordernissen eines umfassenden internetbasierenden Informations-Portals
entspricht.
1.4. ’Schriftlich’ bedeutet im Folgenden per Brief,
Fax oder Email. Schriftliche Kommunikationen sind nur gültig,
wenn sie mit einer offiziellen Absenderadresse versehen sind.
1.5. ’Nutzung’ des VIAGGI AUSTRIA-Portals bedeutet
das Recht des VERTRAGSPARTNERS seinen Content in das Portal
im Umfang der vertraglichen Vereinbarungen über VIAGGI
AUSTRIA einpflegen zu lassen und es damit im Internet von
VIAGGI AUSTRIA zum weltweiten Abruf bereit zu stellen.
1.6. ’Endkunden’ sind Internet-User, die das VIAGGI
AUSTRIA-Portal für Informationszwecke nutzen. VIAGGI
AUSTRIA tritt weder als Reisevermittler noch als Veranstalter
gegenüber dem Endkunden auf.
2. GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1. VIAGGI AUSTRIA schließt Verträge mit dem VERTRAGSPARTNER
ausschließlich zu den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des VERTRAGSPARTNERS erlangen keine
Wirksamkeit.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen VIAGGI AUSTRIA
und dem VERTRAGSPARTNER.
2.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht
für die Rechtsbeziehungen zwischen dem VERTRAGSPARTNER
und dessen Endkunden, auch wenn die Vertragsanbahnung bzw.
der Vertrag zwischen dem VERTRAGSPARTNER und dem Endkunden
über das VIAGGI AUSTRIA-Portal hergestellt wurde (z.
B. über Links, E-Mail, usw.).
3. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSINHALT
3.1. Vertragsanbote können nur schriftlich, über
Fax oder über elektronischem Weg (E-Mail) an VIAGGI AUSTRIA
gerichtet werden. Richtet der VERTRAGSPARTNER sein Vertragsanbot
auf elektronischem Wege, so gilt eine Zugangs- oder Empfangsbestätigung
nur dann als Vertragsannahme, wenn dies ausdrücklich
erklärt wird. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, das im elektronischen
Wege, schriftlich bzw. durch Fax gelegte Vertragsanbote binnen
10 Werktage ab Zugang anzunehmen. Samstage gelten nicht als
Werktag.
3.2. Die Annahme eines Vertragsanbotes durch VIAGGI AUSTRIA
ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich,
sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
3.3. An VIAGGI AUSTRIA gerichtete Aufträge bedürfen,
sofern diesem nicht bereits ein von VIAGGI AUSTRIA erstelltes
verbindliches Vertragsanbot zugrunde liegt, für das Zustandekommen
des Vertrages mit VIAGGI AUSTRIA der Auftragsbestätigung
durch VIAGGI AUSTRIA.
3.4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang ergeben sich aus
der vom VERTRAGSPARTNER ausgefüllten und firmenmäßig
gefertigten Auftragsformular der VIAGGI AUSTRIA und diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen
haben, soweit diese nicht von VIAGGI AUSTRIA schriftlich bestätigt
werden, keine Gültigkeit.
4. ENTGELT
4.1. Das Entgelt für die Vertragsleistung ist auf ein
von VIAGGI AUSTRIA bekannt gegebenes Konto zu überweisen.
Die unter www.viaggiAustria.at veröffentlichten Preislisten
sind lediglich unverbindliche Preisinformationen, deren jederzeitige
Änderungen sich VIAGGI AUSTRIA ausdrücklich vorbehält.
Bestehen Zweifel über die Höhe des vereinbarten
Entgeltes, so gelten jedenfalls die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
von VIAGGI AUSTRIA auf vorgenannten Webseiten veröffentlichen
Preise.
4.2. Die vereinbarten Preise sind Festpreise für die
jeweils vereinbarte Vertragsdauer. Bei Vertragsverlängerung
gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung unter
www.viaggiAustria.at veröffentlichten Preise als vereinbart,
dies wiederum für die Dauer der Vertragsverlängerung,
soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3. Das Entgelt ist binnen 7 Tagen nach allseitiger Unterfertigung
des Auftragsformulars bzw. nach Zustandekommen des Vertrages
ohne respiro zur Zahlung fällig. Skonti und sonstige
Abzüge sind nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Die Bezahlung des Entgeltes erfolgt durch
Bankeinzug soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart
wurde. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, eine reibungslose
Abwicklung des Einzuges vom Konto sicherzustellen.
4.4. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen
in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz anzusprechen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt. Werden VIAGGI AUSTRIA nach Vertragsabschluss
Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des
VERTRAGSPARTNERS oder über dessen schlechte wirtschaftliche
Lage bekannt, ist VIAGGI AUSTRIA berechtigt, die eigene Leistung
auszusetzen. Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Leistung des
Entgeltes in Verzug, so ist VIAGGI AUSTRIA berechtigt, die
vertragliche Leistung nur gegen entsprechende Sicherheitsleistung
nach Wahl von VIAGGI AUSTRIA zu erbringen.
4.5. Die Aufrechnung von Forderungen des VERTRAGSPARTNERS
mit solchen von VIAGGI AUSTRIA ist ausgeschlossen, es sei
denn, dass VIAGGI AUSTRIA Forderungen des VERTRAGSPARTNERS
schriftlich anerkannt hat.
5. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
5.1. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, Anfragen und Bestellungen
von Endkunden binnen einer dem ONLINE-Markt angemessenen Frist
zu beantworten bzw. auszuführen.
5.2. Der VERTRAGSPARTNER verwendet ausschließlich Content,
über die dieser verfügungsberechtigt ist. Der VERTRAGSPARTNER
wird VIAGGI AUSTRIA schad- und klaglos halten, wenn VIAGGI
AUSTRIA von Dritten aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen,
insbesondere sohin aufgrund von Urheber- und Markenrechtsverletzungen
in Anspruch genommen wird.
5.3. Die vom VERTRAGSPARTNER verwendeten Contents haben keinen
sittenwidrigen, sonst anstößigen, dem Erscheinungsbild
des VIAGGI AUSTRIA-Portals abträglichen Inhalt. Der VERTRAGSPARTNER
ist verpflichtet, dem Endkunden gegenüber, die im VIAGGI
AUSTRIA-Portal angebotenen Leistungen zu erbringen.
5.4. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, sämtliche
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die Verletzung von Bestimmungen des Jugendschutzes, des Pornographiegesetzes
und des Verbotesgesetzes oder ähnlichen Schutzvorschriften
berechtigt VIAGGI AUSTRIA zur sofortigen Vertragsauflösung.
5.6. Der VERTRAGSPARTNER unternimmt alles technisch zumutbare,
dass das VIAGGI AUSTRIA-Portal nicht von „Viren“,
„Würmer“, „Zeitbomben“, „Cancel
Bots“ udgl. befallen wird. Der VERTRAGSPARTNER wird
sohin jedenfalls ein Computervirenprogramm installieren.
5.7. Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, VIAGGI AUSTRIA
schad- und klaglos zu halten, wenn VIAGGI AUSTRIA von Behörden
oder sonstigen Dritten wegen straf- und / oder zivilgesetzlich
verbotene Inhalte auf dem VIAGGI AUSTRIA-Portal bzw. auf der
Webseite des VERTRAGSPARTNERS eingestellt werden.
5.8. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, sämtliche
mit der Ausführung der gegenüber dem Endkunden angebotenen
Leistungen verbundenen Entgelt, Kosten, Gebühren und
sonstigen Abgaben (z.B. haben Ferienwohnungsvermieter auch
die Kur- und allfällige Ortstaxen anzugeben) unverklausuliert
wiederzugeben.
5.9. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, sämtliche
besonderen Abgaben, Gebühren und Steuern zu entrichten
und wird VIAGGI AUSTRIA für eine allfällige Inanspruchnahme
völlige schad- und klaglos halten.
5.10. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, Änderungen
in der Anschrift (E-Mail-Adresse), in der Bezeichnung, Verlust
der Geschäftsfähigkeit, insbesondere Konkurs, Änderung
der Rechtsform, der Firmenbuchnummer, der Bankverbindung innerhalb
eines Monats ab der Änderung schriftlich bekannt zu geben.
Schriftliche Zustellungen durch VIAGGI AUSTRIA gelten als
dem VERTRAGSPARTNER bis zur Bekanntgabe der geänderten
Anschrift als zugegangen.
6. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
6.1. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist
aufzulösen, wenn der VERTRAGSPARTNER auf seinen Webseiten
Inhalte anbietet oder vermittelt, die dem Erscheinungsbild
des VIAGGI AUSTRIA-Portals abträglich sind, insbesondere,
wenn diese sittenwidrigen, obszönen Inhalt wiedergeben
oder auf solche Webseiten verweisen.
6.2. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist
aufzulösen, wenn der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung
des Entgeltes in Verzug ist und trotz Mahnung nicht bezahlt.
Ein darüber hinausgehender Schaden von VIAGGI AUSTRIA
bleibt von einer erklärten Kündigung unberührt.
6.3. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist
zu kündigen, wenn VIAGGIAUSTRIA von dritter Seite in
Anspruch genommen und der VERTRAGSPARTNER VIAGGI AUSTRIA nicht
binnen gesetzter Frist schad- und klaglos hält.
6.4. Insbesondere Verletzungen des Markenrechtes berechtigen
VIAGGI AUSTRIA zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Im Verhältnis zum VERTRAGSPARTNER ist es ausreichend,
wenn der Dritte gegenüber VIAGGI AUSTRIA sein besseres
Recht am Content oder Teilen daran plausibel macht. VIAGGI
AUSTRIA ist nicht verpflichtet, das bessere Recht des VERTRAGSPARTNERS
am Content oder Teilen daran nachzuweisen. Der VERTRAGSPARTNER
ist verpflichtet, auf erstes Ersuchen durch VIAGGI AUSTRIA
sein besseres Recht am Content oder Teilen davon, allfällig
urkundlich, nachzuweisen.
6.5. VIAGGI AUSTRIA ist berechtigt, im Falle der Konkurseröffnung
bzw. Exekutionsführung gegen den VERTRAGSPARTNER das
Vertragsverhältnis sofort zu kündigen.
7. DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT
7.1. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, die Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes, Telekommunikationsgesetzes und jede
sonst einschlägigen gesetzlichen oder übervertraglichen
Bestimmungen zu beachten. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet,
sofern er Daten verarbeitet, eine Datenregisternummer zu führen.
Überhaupt verpflichtet sich der VERTRAGSPARTNER, Daten
von Endkunden ausschließlich im Rahmen des mit VIAGGI
AUSTRIA bestehenden Vertragsverhältnisses zu verwenden.
7.2. Der VERTRAGSPARTNER ergreift alle dem Stand der Technik
entsprechenden, erprobten und erlaubten Möglichkeiten,
um auf sein System gespeicherte Daten von VIAGGI AUSTRIA und
von diesen verwendeten Endgeräten zu schützen.
8. HAFTUNG
8.1. VIAGGI AUSTRIA übernimmt keine Haftung für
allfällige Schäden oder Folgeschäden aus der
Nichtverfügbarkeit des VIAGGI AUSTRIA-Portals oder dessen
Betriebsunterbrechung sowie die missbräuchliche Verwendung
des VIAGGI AUSTRIA-Portals durch Dritte; dieser Haftungsausschluss
erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Verlust
von geschäftlichen Informationen oder des Contents.
8.2. VIAGGI AUSTRIA übernimmt keine Haftung für
eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit des VIAGGI
AUSTRIA-Portals sowie für allenfalls entstandene Schäden,
die aus einer Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder
einer vorübergehenden Abschaltung des VIAGGI AUSTRIA-Portals
resultieren.
8.3. VIAGGI AUSTRIA hat das Recht, zu jeder Zeit das VIAGGI
AUSTRIA-Portal zu verbessern, modifizieren, verändern,
nicht verfügbar zu machen, testen, warten und reparieren,
ohne dabei eine Haftung oder Verpflichtung gegenüber
den Organisationen einzugehen. VIAGGI AUSTRIA ist bestrebt,
den Organisationen eine ausreichende Vorwarnzeit vor Unterbrechungen
und Veränderungen des VIAGGI AUSTRIA-Portals zu geben,
soweit dies praktikabel unter den jeweiligen Umständen
ist. VIAGGI AUSTRIA strebt ferner an, Unterbrechungen der
VIAGGI AUSTRIA-Dienste so gering wie möglich zu halten.
8.4. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht
für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
auf Seiten von VIAGGI AUSTRIA verursacht wurden. Die Haftung
von VIAGGI AUSTRIA durch leicht fahrlässig herbeigeführte
Schäden ist ausgeschlossen.
9. GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
wird das jeweils sachlich und örtlich zuständige
Gericht in Steyr vereinbart. Es gilt österreichisches
Recht.
9.2. Erfüllungsort sämtlicher wechselseitigen Leistungen
ist Steyr.
9.3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Sind oder werden Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig,
so werden diese durch Bestimmungen ersetzt, die den ungültigen
oder ungültig gewordenen Bestimmungen wirtschaftlich
am nächsten kommen.
9.4. Die Rechtsbeziehungen zwischen VIAGGI AUSTRIA und dem
VERTRAGSPARTNER werden abschließend durch das von VIAGGI
AUSTRIA verwendete Vertragsformular und diesen AGB´s
geregelt. Allenfalls vor oder bei Abschluss des Vertrages
abgegebenen Erklärungen bzw. getroffene Vereinbarungen
oder sonstige Umstände von rechtlicher Relevanz verlieren
mit Unterfertigung des Vertragsformulars jede Wirksamkeit.
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